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Visum abgelehnt was nun? |
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Visum abgelehnt? |
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Wird ein Visum abgelehnt, ist für das weitere Vorgehen entscheidend, aus welchen Gründen dies erfolgt ist. Die Feststellung hierzu ist mitunter schwierig. Ablehnende Visaentscheidungen müssen gemäß § 77 Abs. 2 AufenthG nicht begründet werden. Im Verweis auf diese Vorschrift erschöpft sich im Regelfall auch die Begründung des Ablehnungsbescheids.
Außer einer weiteren Antragstellung verbunden mit dem Versuch, hierbei die Gründe der ersten Ablehnung zu erfahren, bleibt meist nur der Weg zu einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt. Um diesen vorzubereiten, ist es hilfreich, sämtliche Belege – in Kopie – vorweisen zu können, die dem Visumantrag beigelegt wurden, und genau anzugeben, was bei der Visumantragstellung und bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung gesprochen wurde. Lässt sich hieraus nicht der mögliche Grund der Ablehnung erkennen, bleibt die Möglichkeit, bei der Auslandsvertretung Akteneinsicht zu nehmen. Diese Möglichkeit steht jedoch, jedenfalls in der Praxis, nur einem anwaltlich vertretenen Betroffenen zu. Damit lässt sich im Regelfall erkennen, auf welcher Grundlage die Auslandsvertretung entschieden hat, beispielsweise auch, ob die Verpflichtungserklärung als ausreichend angesehen wurde.
Für Weitergehendes sollten Sie einen Spezialisten aufsuchen, beispielsweise:
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser
Münsterplatz 13
89073 Ulm
Tel.: ++49 (0)731 / 140410
Fax: ++49 (0)731 / 1404110
E-Mail: info@kanzleiammuenster.de
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Verfasser: Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Münsterplatz 13, 89073 Ulm
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